Elementare lebensleitende Grundannahmen
Elementare lebensleitende Grundannahmen lassen sich unter folgende Frage subsumieren: „Was sind kulturell-gesellschaftliche Relevanzen und Begründungen des fachlichen Inhalts?“
Diese Fragestellung entspricht der Frage nach der objektiven Bedeutung des Unterrichtsinhalts bei Klafki (2007) oder allgemeinbildenden Lernzielen (Heymann 1996): Welche Bedeutung hat der vermittelte Inhalt für die Gesellschaft im Allgemeinen und besteht somit auch eine Bedeutung für das (zukünftige) Leben der Lernenden in der Gesellschaft im Speziellen? Diese Inhalte können im Unterricht bzw. bei dessen Planung und Durchführung aufgegriffen und zudem hinsichtlich ihres allgemeinbildenden Inhalts (auch unterschwellig) thematisiert werden. Somit kann durch den inklusiven Unterricht eine sozial-gesellschaftliche Teilhabe orientiert werden.
Als Beispiel sei wiederum der mathematische Begriff des Flächeninhalts betrachtet:
Flächeninhalte spielen beispielsweise im Handwerk (z. B.: Wie viel Farbe bedarf es, um ein bestimmtes Zimmer zu streichen?) aber auch im Tierschutz (z. B.: Wie viel Platz bedarf ein bestimmtes Haustier?) eine bedeutende Rolle.